My body, my choice! Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren!
Durchführende Ärztinnen und Ärzte dürfen aufgrund von § 219a StGB auf ihren Webseiten nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Wir schon.
Eine Schwangerschaft oder der Abbruch der Schwangerschaft ist die Entscheidung der einzelnen Person. Wenn du dich in einer Schwangerschaftskonfliktsituation befindest, kannst du eine unabhängige Beratung in deiner Nähe wahrnehmen. Orte hierfür findest du beispielsweise über das anonyme Hilfetelefon „Schwangere in Not“: 0800 40 40 020.
Für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch, daher bis zur 12. Woche, benötigst du
1.) eine schriftliche Bescheinigung über eine Beratung bei einer nach Paragraf 219 StGB bzw Paragraf 7 SchKG anerkannten staatlichen Beratungsstelle. Diese Beratung ist verpflichtend und einen Beratungsschein erhälst du nur durch die anerkannten Beratungsstellen (beispielsweise Pro Familia), welche aber dazu verpflichtet sind, dich für das Behalten des Embryos zu beraten, oder
2.) eine schriftliche ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation nach Paragraph 218 StGB.
Schwangerschaftsabbruch-Methoden:
Es gibt drei Methoden des Schwangerschaftsabbruchs: medikamentös, chirurgisch mit örtlicher Betäubung sowie chirurgisch mit Vollnarkose. Die Kosten werden in der Regel durch gesetzliche Krankenkassen nur übernommen, wenn sie aus medizinischer Sicht unabdingbar ist oder nach einer Vergewaltigung erfolgt.
Welche Methode angewandt wird, entscheidet sich nach der ersten Untersuchung in der behandelnden Arztpraxis. Hierbei wird ein Aufnahmegespräch mit der Arzthelferin oder Krankenpflegerin geführt – diese Person bleibt deine Bezugsperson während des Aufenthalts. Im Anschluss findet das Gespräch mit der Ärzt*in statt.
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch:
Ein medikamentöser Abbruch ist nur bis zum 63. Tag nach der letzten Periode möglich. Hierbei wird ein künstliches Hormon (Mifepriston) benutzt, das die Wirkung des Hormons Progesteron, welches entscheidend an der Entwicklung und Erhaltung der Schwangerschaft beteiligt ist, blockiert. Unter ärztlicher Aufsicht werden drei Tabletten des Medikamentes eingenommen. Oft kommt es bereits am folgenden Tag zur Blutung. Insgesamt werden bei dieser Methode drei Termine in der Arztpraxis wahrgenommen.
Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch:
Der chirurgische Schwangerschaftsabbruch wird unter lokaler Betäubung oder mit Vollnarkose durchgeführt. Der Muttermund wird zunächst mit Dehnungsstäben geöffnet. Das Schwangerschaftsgewebe wird anschließend mit einem Plastikröhrchen wird abgesaugt bzw abgeschabt.
Allgemeines:
Es kann eine Begleitperson zum Abbruchmitgebracht werden, z.B. Partnerinnen oder andere Begleitpersonen wie Freundinnen und Verwandte.
Eine Nachuntersuchung bei einer Ärzt*in ist ca. 14 Tage nach dem Abbruch erforderlich.
2 Tage vor dem Eingriff dürfen kein Aspirin oder sonstige Mittel mit Acetylsalicylsäure eingenommen werden. Beim chirurgischen Abbruch mit örtlicher Betäubung ist es sinnvoll, eine leichte Mahlzeit zu sich zu nehmen, aber nicht später als zwei Stunden vorher. Beim chirurgischen Abbruch mit Vollnarkose darfst du 6 Stunden vorher auf keinen Fall essen, trinken oder rauchen. Bis 1 Stunde vor dem Termin kannst du klare Flüssigkeit (ohne Milch und Zucker) zu dir nehmen.
Was muss zum Termin mitgebracht werden?
Beratungsbescheinigung über die nach § 219 StGB durchgeführte Beratung oder Indikation nach § 218 StGB
Blutgruppennachweis
Versichertenkarte
Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld
Überweisungsschein der Frauenärztin/des Frauenarztes
Es sollte bequeme Kleidung getragen werden sowie Binden, Socken und ein Badehandtuch mitgebracht werden.
Bei Pro Familia wirst du umfassend informiert und auch individuell weiterberaten:
https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch
Die Initiative Pro Choice kämpft für eine Entkriminalisierung der Informationsbereitstellung über Schwangerschaftsabbrüche. Informationen zur politischen Einordnung des Rechts auf Selbstbestimmung und dem Kampf gegen § 219a findest du hier:
https://pro-choice.de/
Quelle: https://gruene-jugend.de/2021/05/19/informationen-zu-verschiedenen-formen-des-schwangerschaftsabbruchs/
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